Gebühren
UNTERRICHTSBEDINGUNGEN UND GEBÜHRENORDNUNG Alle Preise sind in EURO angegeben! |
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1. Unterrichtsgebühren pro Schüler: | ||
Musikalische Früherziehung Kurs I-IV/ Dauer 45 Minuten:4- bis 6-jährige Kinder /ab 5 Teiln.: |
130,-/Kurs |
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Workshops/Ergänzungsfächer (gem. Angebot): Inhalt/Dauer/ Zielgruppe |
auf Anfrage |
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Gruppenunterricht / 45 min: |
12 Monate |
mtl. Gebühr |
2-4 Schüler |
600,- |
mtl. 50,- |
Partnerunterricht /30min: | ||
2 Schüler |
504,- |
mtl. 42,- |
Einzelunterricht: | ||
20 min. |
564,- |
mtl. 47,- |
30 min. |
840,- |
mtl. 70,- |
45 min. |
1.272,- |
mtl. 106,- |
60 min. / 14-tg. nur auf Anfrage |
840,- |
mtl. 70,- |
60 min. / nur auf Anfrage |
1.680,- |
mtl. 140,- |
Einzel-Stunden/30min (auf Anfrage): |
25,-/Stunde |
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Schnupper-Unterricht/einmalig |
10,- |
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Ensemblefächer: | ||
Orchester / Spielkreise / Ensemble |
300,- |
mtl. 25,- |
Orchester / Spielkreis / Ensemble für Schüler, die einen gebührenpflichtigen Unterricht der Musikschule besuchen |
kostenfrei |
2.1 Das Unterrichtsjahr beginnt jeweils am 01.September und endet am 31. August des Folgejahres. Der Eintritt während eines Unterrichtsjahres ist grundsätzlich möglich. |
2.2 Ferien- und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den Bestimmungen für die allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Abweichungen sind möglich. Jeweils 1 Woche vor den Herbstferien und nach den Faschingsferien sind unterrichtsfrei. |
3.1 Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren, welche jeweils im voraus bis spätestens 03. Werktag für jeden Monat zu begleichen sind. Sie werden mit Unterrichtsbeginn fällig. |
3.2 Die Gesamtgebühr für die Musikalische Früherziehung wird mit dem Besuch der 2. Unterrichtsstunde fällig. |
4. Ermäßigung: Nehmen aus einer Familie mehrere Schüler am gebührenpflichtigen Unterricht (ausgenommen sind Musikalische Früherziehung und Schnupper-Kurse) teil, so sind für das 1. Kind in der Reihenfolge des Eintritts die vollen Gebühren, für jedes weitere Kind 2,50 € Ermäßigung der vollen Kursgebühren zu entrichten. Dies gilt auch bei Belegung mehrerer Instrumente. |
5. Das jeweilige Unterrichtsmaterial wie Noten, Saiten, Stöcke etc. ist in den Gebühren nicht enthalten. |
6. Die Einteilung der Unterrichtsstunden als auch die Zuweisung einer Lehrkraft erfolgen durch die Institutsleitung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. |
7. Geringfügige Änderungen des Stundenplans während eines Unterrichtsjahres bedürfen keiner Zustimmung des Erziehungsberechtigten, wenn sie zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Institutsbetriebes notwendig sind. |
8. Der Unterrichtsbesuch soll lückenlos sein und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Von dem/der SchülerIn versäumte oder nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und werden nicht nachgeholt. |
9. Unterrichtsstunden, welche öfter als dreimal im Unterrichtsjahr entfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Die Mitteilung hierfür erfolgt telefonisch, mündlich oder über die Informationstafeln der Musikinstituts. Ersatzweise wird auf schriftlichen Antrag das anteilige Unterrichtsgeld zu 1/52 je Unterrichtsstunde bis zum 31.07. des laufenden Unterrichtsjahres zurückerstattet. |
10. Der Theorieunterricht ist Bestandteil der Instrumentalausbildung und somit Pflicht. Er findet in der Regel zweimal im Unterrichtsjahr mit einer Dauer von je 90 min. in Form von Gruppenunterricht statt. Die Termine werden über die Informationstafel oder einen Aushang mitgeteilt. In dieser Woche findet kein Instrumentalunterricht statt. |
11. Außerordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus einem wichtigen Grund (Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden oder erhebliche Änderungen der Verhältnisse ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machten.) – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner – zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich angezeigt werden. |
12. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 8 Wochen zum 28. Februar oder 31. August des laufenden Unterrichtsjahres möglich. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. |
13. Die Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt und endet mit der Unterrichtsstunde. Holen Sie deshalb Ihr Kind, falls notwendig, pünktlich ab. |
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg. |
15. Datenschutz: Die bei Anmeldung erhobenen Daten der Schüler/Erziehungsberechtigten werden gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Abrechnungszwecke des Musikinstituts. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. |
Anmeldung
Anmeldung für Musikschüler.pdf
So finden Sie zu uns
Musikinstitut Kiendl-App
Hartwaldstrasse 24
86415 Mering