Gebühren

UNTERRICHTSBEDINGUNGEN UND GEBÜHRENORDNUNG
Gültig ab 01.09.2019 – Mit Inkrafttreten verlieren alle Vorherigen ihre Gültigkeit

Alle Preise sind in EURO angegeben!

1. Unterrichtsgebühren pro Schüler:
Musikalische Früherziehung Kurs I-IV/ Dauer 45 Minuten:4- bis 6-jährige Kinder /ab 5 Teiln.:

130,-/Kurs

Workshops/Ergänzungsfächer (gem. Angebot): Inhalt/Dauer/ Zielgruppe

auf Anfrage

Gruppenunterricht / 45 min:

Jahresgebühr

1/12 Rate

2-4 Schüler

600,-

mtl. 50,-

Partnerunterricht /30min:
2 Schüler

504,-

mtl. 42,-

Einzelunterricht:
20 min.

564,-

mtl. 47,-

30 min.

840,-

mtl. 70,-

45 min.

1.272,-

mtl. 106,-

60 min. / 14-tg. nur auf Anfrage

840,-

mtl. 70,-

60 min. / nur auf Anfrage

1.680,-

mtl. 140,-

Einzel-Stunden/30min (auf Anfrage):

25,-/Stunde

Schnupper-Unterricht/einmalig

10,-

Ensemblefächer:
Orchester / Spielkreise / Ensemble

300,-

mtl. 25,-

Orchester / Spielkreis / Ensemble für Schüler, die einen gebührenpflichtigen Unterricht der Musikschule besuchen

kostenfrei

2.1 Das Unterrichtsjahr beginnt jeweils am 01.September und endet am 31. August des Folgejahres. Der Eintritt während eines Unterrichtsjahres ist grundsätzlich möglich.
2.2 Ferien- und unterrichtsfreie Tage richten sich nach den Bestimmungen für die allgemeinbildenden Schulen in Bayern.
3.1 Die Unterrichtsgebühren sind auf ein ganzes Unterrichtsjahr mit 12 Monaten bezogen, allerdings ohne, daß der Schüler sich für 1 Jahr bindet (siehe Ziffer 11+12) und werden mit Unterrichtsbeginn fällig. Alle Gebühren sind Unterrichtsjahresgebühren und in 12 Raten jeweils im voraus bis spätestens 03. Werktag des Monats zu begleichen.
3.2 Die Gesamtgebühr für die Musikalische Früherziehung wird mit dem Besuch der 2. Unterrichtsstunde fällig.
4. Ermäßigung: Nehmen aus einer Familie mehrere Schüler am gebührenpflichtigen Unterricht (ausgenommen sind Musikalische Früherziehung und Schnupper-Kurse) teil, so sind für das 1. Kind in der Reihenfolge des Eintritts die vollen Gebühren, für jedes weitere Kind 2,50 € Ermäßigung der vollen Kursgebühren zu entrichten. Dies gilt auch bei Belegung mehrerer Instrumente.
5. Das jeweilige Unterrichtsmaterial wie Noten, Saiten, Stöcke etc. ist in den Gebühren nicht enthalten.
6. Die Einteilung der Unterrichtsstunden als auch die Zuweisung einer Lehrkraft erfolgen durch die Institutsleitung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
7. Geringfügige Änderungen des Stundenplans während eines Unterrichtsjahres bedürfen keiner Zustimmung des Erziehungsberechtigten, wenn sie zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Institutsbetriebes notwendig sind.
8. Der Unterrichtsbesuch soll lückenlos sein und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Von dem/der SchülerIn versäumte oder nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und werden nicht nachgeholt.
9. Unterrichtsstunden, welche öfter als dreimal im Unterrichtsjahr entfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Die Mitteilung hierfür erfolgt telefonisch, mündlich oder über die Informationstafeln der Musikinstituts. Ersatzweise wird auf schriftlichen Antrag das anteilige Unterrichtsgeld zu 1/52 je Unterrichtsstunde bis zum 31.07. des laufenden Unterrichtsjahres zurückerstattet.
10. Der Theorieunterricht ist Bestandteil der Instrumentalausbildung und somit Pflicht. Er findet in der Regel zweimal im Unterrichtsjahr mit einer Dauer von je 90 min. in Form von Gruppenunterricht statt. Die Termine werden über die Informationstafel oder einen Aushang mitgeteilt. In dieser Woche findet kein Instrumentalunterricht statt.
11. Außerordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus einem wichtigen Grund (Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden oder erhebliche Änderungen der Verhältnisse ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machten.) – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner – zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich angezeigt werden.
12. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 8 Wochen zum 28. Februar oder 31. August des laufenden Unterrichtsjahres möglich. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich.
13. Die Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt und endet mit der Unterrichtsstunde. Holen Sie deshalb Ihr Kind, falls notwendig, pünktlich ab.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg.
15. Datenschutz: Die bei Anmeldung erhobenen Daten der Schüler/Erziehungsberechtigten werden gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Abrechnungszwecke des Musikinstituts. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.

Anmeldung

Anmeldung für Musikschüler.pdf

So finden Sie zu uns

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Hartwaldstrasse 24
86415 Mering